Grundsteuer
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 04.11.2024 einstimmig beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuern A und B ab 2025 auf 330 Prozent zu senken. Aktuell beträgt dieser jeweils 390 Prozent.
Ab 2025 wird die Grundsteuer nach dem neuen Bayerischen Grundsteuergesetz erhoben. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 wurde die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebung mit Art. 3 des Grundgesetzes festgestellt. Diese Entscheidung führte zur Neuregelung der Grundsteuer, welche ab 2025 greift. Hierzu mussten alle Grundstücke von den Finanzbehörden neu bewertet werden. Die Grundsteuer B gilt für betriebliche und private Grundstücke; die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Steuerpflichtig sind die Eigentümer.
Nachdem der Gemeindeverwaltung nunmehr eine repräsentative Anzahl an Grundsteuermessbescheiden vorliegt, wurde auf Basis dieser Datenauswertung der neue Hebesatz ermittelt. Um das Grundsteueraufkommen auf einem vergleichbaren Gesamtniveau zu den Vorjahren zu halten, ist ein Hebesatz von 330 Prozent erforderlich. Diesem Vorschlag der Verwaltung ist der Gemeinderat gefolgt. Die Eigentümer werden aufgrund des neuen Hebesatzes zu Beginn des Jahres 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Aufgrund der neuen Messbeträge kann der individuelle Grundsteuerbetrag teils sehr stark vom bisherigen abweichen. Darauf hat die Gemeinde jedoch keinen Einfluss.
Wer seine Grundsteuer vorab selbst berechnen möchte, kann dies mit folgender Formel tun:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer